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  • Betriebsgesundheitswesen

    Das Betriebsgesundheitswesen stellte die zweite Säule der ambulanten gesundheitlichen
    Versorgung der Bevölkerung dar. Zu ihm gehörten ebenfalls Polikliniken und Ambulatorien
    sowie Sanitätsstellen, Gesundheitsstuben, Frauenruheräume, Nachtsanatorien und
    Kinderkrippen.
    »In der ›Verordnung zum Schutze der Arbeitskraft‹ vom 25. Oktober 1951 wurde die ›Pflicht‹ der Betriebsleitung, die ›Arbeitsbedingungen so zu gestalten, daß für die Sicherung und Erhaltung der Arbeitskraft der Werktätigen ständig Sorge getragen ist‹ und die ›volle Verantwortung dafür, daß die Arbeiter und Angestellten […] vor Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind‹, explizit festgehalten.«

    Schagen, Udo & Schleiermacher, Sabine. (2004). Gesundheitswesen und Sicherung bei Krankheit: DDR 1949-1961. 

     

    »Die Großbäckerei in Pasewalk, abgekürzt immer bloß Gropa, und Borken (Volkseigenes Gut Borken) – wir hatten zusammen eine Betriebsärztin.
    Die haben wir nicht bezahlt, die hat der Staat bezahlt.
    Damit die Betriebsärztin nach Borken kam, haben wir sie jeden Montag abgeholt und abends wieder nach Hause gefahren. Das hat der Betrieb bezahlt.
    Wir hatten ein Wartezimmer, ein Schwesternzimmer, einen Raum für die Ärztin und eine Apotheke. Die Ärztin wurde wieder zurückgefahren und der Fahrer fuhr zur Krankenhausapotheke mit den Rezepten, die die Ärztin ausgestellt hatte, und brachte die Medikamente abends um 20 oder um 21 Uhr in die Wohnungen.

    Wir hatten überall Brigaden der sozialistischen Arbeit.
    Also, die Kälberpfleger zum Beispiel mussten sich ein Programm aufstellen – da musste alles drinstehen.
    Und dann stand unter anderem drin: ›Wir gehen alle geschlossen zur Grippeschutzimpfung.‹
    Die Gemeindeschwester – bei uns war es im Prinzip eine Betriebsschwester – sagte: ›Die war noch nicht da, Frau Doktor, und die war noch nicht da.‹
    Auf einmal klingelte bei mir das Telefon: ›Genosse Direktor oder Herr Direktor, da waren noch so und so viele nicht zur Grippeschutzimpfung. Ich höre aber jetzt um 17 Uhr auf. Was machen wir denn nun?‹
    Und dann sagte sie: ›Nächste Woche komme ich nochmal, wenn Sie mich holen. Dann müssen die aber alle erscheinen.‹
    Also, da war schon ein gewisser Druck dahinter.«  Siegfried Göbel

     

  • Bezirksproduktionsleitung

    Kommunale Doppelstruktur Partei und Verwaltung
    Kommunale Doppelstruktur Partei und Verwaltung

    Die Räte der Bezirke (RLN – Rat für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft [B]) und der Kreise (RLN [K]) hatten sowohl beratende als auch über ihre Produktionsleitungen administrative Aufgaben wahrzunehmen.

    »1965 wurde ich zur Produktionsleitung geholt. Da habe ich erst begriffen, dass die Landwirtschaft durch eine extra Leitung auf Kreisebene geleitet wurde. 1966/67 haben wir dann ein Programm entwickelt, das durch die Produktionsleitung und sogar durch die Bezirksproduktionsleitung gebilligt wurde – mit dem Ziel, hier die Rinderaufzucht zu konzentrieren. Das musste volkswirtschaftsplanmäßig alles exakt ausbalanciert werden. Ab 1968/69 fand in Borken-Koblenz dann nur noch Jungrinderaufzucht statt – weibliche Jungrinder, also vom Kalb bis zur tragenden Färse.«
    Siegfried Göbel