Ab 1976 durften Mütter mit mehr als einem Kind das bezahlte Babyjahr nehmen. Ab 1986 hatten auch Mütter mit nur einem Kind Anspruch auf ein bezahltes Babyjahr. Damit wurde die bezahlte Elternzeit von fünf auf zwölf Monate verlängert.
»1976 bin ich dann schwanger mit dem Zweiten gewesen. Kurz vorher bin ich noch gefallen, und dann konnte ich nicht mehr. Ich bin krankgeschrieben gewesen, und Lutz wurde dann im April geboren.
Dann kam das Babyjahr – da hast du ja deine Zeit gehabt. Da bin ich dann ein Jahr zu Hause geblieben.« Annelore Schönstedt